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RG, 18.02.1882 - Rep. I. 666/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Testamentsvollstrecker zur Vertretung der Testamentserben bei Streitigkeiten über das Erbrecht befugt?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung des Testamentsvollstreckers zur Vertretung bei Erbstreitigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 9, 208
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 42/05
Rechtsfolgen der Insolvenz des Erben für den Nachlass
Der Testamentsvollstrecker trat nach gemeinem Recht an die Stelle des Erblassers und war damit der berufene Verteidiger des Testaments, also der testamentarisch bestimmten Erben gegen die gesetzlichen Erben (RGZ 9, 208, 210; dagegen aber RG Seufferts Archiv 46 Nr. 269).